Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SCHUFRATEC Safety Academy GmbH
für Schulungen und Buchungen als Trainer/Dozent
Stand: 01.05.2026
§1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1. Die AGB gelten für die Teilnahme an allen angebotenen Seminaren (Kurse, Workshops, Trainings, Weiterbildungen) nach den Maßgaben des zwischen SCHUFRATEC Safety Academy GmbH und dem Teilnehmenden geschlossenen Vertrages.
2. Die AGB gelten für Buchungen von Mitarbeitern der SCHUFRATEC Safety Academy GmbH als Trainer oder Dozenten.
3. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, sofern nicht in der jeweiligen Klausel eine Differenzierung vorgenommen wird.
§2. Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt durch schriftliche Anmeldung/Bestellung des Teilnehmenden/Auftraggebers und schriftliche Bestätigung durch SCHUFRATEC Safety Academy GmbH zustande. Als gleichwertig gilt die Onlineanmeldung mit entsprechender Bestätigung. Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt.
2. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird der Teilnehmende hierüber unverzüglich telefonisch oder per E-Mail informiert.
3. Mit der Onlineanmeldung, der schriftlichen Bestellung oder der Unterschrift vor Ort erkennt der Teilnehmende diese Geschäftsbedingungen an.
4. Mit Annahme des Angebots oder der schriftlichen Beauftragung erkennt der Auftraggeber an, dass bei vor Ort stattfindenden Erste-Hilfe-Schulungen, die über die jeweilige Berufsgenossenschaft abgerechnet werden, eine Mindestteilnehmerzahl von zwölf Personen einzuhalten ist. Bei geringerer Teilnehmerzahl ist die Differenz vom Auftraggeber zu tragen. Maßgeblich ist der jeweils gültige Vergütungssatz der zuständigen Berufsgenossenschaft.
§3. Kosten
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Seminarpreise, wie sie auf der Website der SCHUFRATEC Safety Academy GmbH veröffentlicht oder dem Teilnehmenden schriftlich angeboten werden. Bei Buchungen als Trainer/Dozent gelten die individuell vereinbarten Tagessätze. Fahrt-, Park- und zusätzliche Zeitkosten bei Inhouse-Schulungen werden – auch bei Erste-Hilfe-Schulungen, die über Berufsgenossenschaften abgerechnet werden gesondert berechnet.
§4. Verpflegung
In den Teilnahmegebühren sind keine Verpflegungskosten enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ein Anspruch auf Verpflegung besteht nicht.
§5. Änderung / Ausfall von Unterrichtsleistungen
1. SCHUFRATEC Safety Academy GmbH behält sich zeitliche und örtliche Änderungen im zumutbaren Rahmen vor. Ebenso kann ein Austausch von Dozenten sowie von Lehr- und Lernmaterialien aus wichtigem Grund erfolgen.
2. Können Leistungen aus Gründen, die SCHUFRATEC Safety Academy GmbH zu vertreten hat, nicht erbracht werden, werden diese nachgeholt. Besteht der Ausfall aus Gründen, die SCHUFRATEC Safety Academy GmbH nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Nachholung.
3. Lehrinhalte entsprechen dem zum Zeitpunkt der Durchführung aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.
4. Bei Krankheit eines Trainers oder Dozenten besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
§6. Zahlungsbedingungen
1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Teilnahmebetrag vor Seminarbeginn zu entrichten. Bei Nichtzahlung kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
2. Rechnungen für Trainer- oder Dozententätigkeiten sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zahlbar. Der Zahlungsverzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit ein. Mahngebühren können erhoben werden.
§7. Inhalt des Seminars
Alle Seminarunterlagen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Fehler können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für inhaltliche Fehler oder daraus resultierende Folgen wird keine Haftung übernommen. Sämtliche Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der SCHUFRATEC Safety Academy GmbH weder vervielfältigt noch weitergegeben werden.
§8. Haftung für Schäden
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sach- oder Personenschäden sowie für Verlust von Eigentum wird keine Haftung übernommen, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens SCHUFRATEC Safety Academy GmbH Eine Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden.
§9. Vertragsdauer / Rücktritt / Kündigung
1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag zwischen SCHUFRATEC Safety Academy GmbH und dem Teilnehmenden/Auftraggeber.
2. Ein Rücktritt ist bis einen Tag vor Seminarbeginn schriftlich möglich.
3. Bei Rücktritt gelten folgende Stornogebühren:
o 30–20 Tage vor Seminarbeginn: 50 %
o 20–15 Tage vor Seminarbeginn: 70 %
o 14–1 Tag vor Seminarbeginn: 90 %
o Bei Nichterscheinen oder keiner Absage: 100 %
4. Bei Erste-Hilfe-Kursen wird bei der Berechnung eine Mindestteilnehmerzahl von zwölf Personen zugrunde gelegt.
5. Eine Ersatzperson kann gestellt werden, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
6. Bei nachgewiesener Krankheit kann der Termin einmalig verschoben werden.
§10. Rücktritt des Veranstalters
1. SCHUFRATEC Safety Academy GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
o die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder
o unvorhersehbare, nicht zu vertretende Umstände eintreten.
2. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
§11. Form der Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
§12. Unterlagen, Präsentationen, Fotos
Alle Unterlagen, Präsentationen und Schulungsmedien unterliegen dem Urheberrecht der SCHUFRATEC Safety Academy GmbH. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt.
§13. Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden ab dem 01.06.2024 ausschließlich digital über die Verwaltungssoftware "SiggiOnline" als PDF bereitgestellt. Ein Ausdruck ist gegen eine Gebühr von 5,00 € möglich.
§14. Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Schulung einverstanden. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen
Rahmen, insbesondere an Unfallversicherungsträger.
§15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§16. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz der SCHUFRATEC Safety Academy GmbH
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz der SCHUFRATEC Safety Academy GmbH